Hundehaltung Befreiung vom LeinenzwangOnline erledigen

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Hunde gehören zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Mit der Haltung eines Hundes entsteht allerdings auch eine Verantwortung für die Hundehalter. Um diese Verantwortung und die damit verbundenen Pflichten für Hundehalter gesetzlich festzulegen, wurde im Jahr 2003 das Hundegsetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) eingeführt. Aus den Vorschriften des LHundG NRW ergeben sich vier "Gruppen" von Hunden mit verschiedenen Haltungsvoraussetzungen:

    Kleine Hunde (unter 40 cm und unter 20 kg)

    Nur Leinenzwang in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, umfriedeten Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen und bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen mit entsprechenden Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

    Große Hunde (über 40 cm und/oder über 20 kg)

    Leinenzwang wie unter Punkt 1 und zusätzlich auch noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Im "Außenbereich" besteht kein Leinenzwang. Eine Haltungsanzeige (d.h. eine konkrete Hundebeschreibung) mit Nachweisen ist erforderlich, und zwar:

    • Sachkundenachweis ( = Bescheinigung des Tierarztes)
    • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
    • Nachweis der Kennzeichnung mit einem Microchip 

    Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) beträgt die Gebühr für die Anzeige eines großen Hundes im Sinne des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) 25 EUR.

    Hunde bestimmter Rassen
    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino-Espanol
    • Mastino-Napoletano
    • Fila-Brasiliero
    • Dogo-Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa-Inu

    Für die Haltung dieser Hunde ist sowohl die Anzeige des Halters/Halterin als auch die Erlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Leinenzwang und Maulkorbpflicht besteht zunächst überall. Eine Befreiung ist nach Ablegung einer Verhaltensprüfung beim Veterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen im Rahmen wie zu Punkt 2 "Große Hunde" möglich. Der Sachkundenachweis ist im Zuge einer Prüfung beim Veterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen zu machen. Eine tierärztliche Bescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Führungszeugnis zwingend erforderlich. Eine Microchip-Kennzeichnung und ein Versicherungsnachweis sind ebenfalls notwendig. Für sonstige Aufsichtspersonen ist ebenfalls der Sachkundenachweis und die Zuverlässigkeit erforderlich.

    Die artgerechte und sichere Unterbringung des Tieres wird überprüft.

    Gefährliche Hunde
    • Pittbull-Terrier
    • American-Staffordshire-Terrier
    • Staffordshire-Bullterrier
    • Bullterrier
    • Mischlinge, wenn obige Rassen enthalten sind
    • oder im Einzelfall festgestellte sonstige Hunde


    Haltungsvoraussetzungen grundsätzlich wie zu Punkt 3 "Hunde bestimmter Rassen" mit folgenden Ergänzungen:

    • Verhaltensprüfung und Sachkundenachweis nur beim Veterinäramt möglich
    • ein besonderes Interesse an der Haltung ist darzulegen oder es muss ein  öffentliches Interesse an der Haltung bestehen
    • es besteht ein Zuchtverbot mit diesen Hunden
    Alle Hunde
    • sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bitte füllen Sie hierzu das Formular zur Hundesteueranmeldung aus 
    • sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.Bitte bedenken Sie, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben. Aus diesem Grund sind Hunde auch in den Bereichen, in denen sie nicht angeleint geführt werden müssen, in Einwirkungsbereich des Hundeführers zu halten. Sie müssen jederzeit zurückgerufen werden können.
    • Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen sowie öffentlichen Gebäuden
    Anmeldung eines Hundes

    Hunde-Anmeldung

    Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse

    Zum Formular

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0a71de411ff01b08530b227a6592263a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeines Ordnungsrecht, Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) 18a.1.5 Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht Gebühr: EUR 25

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de