Hundehaltung Befreiung vom LeinenzwangOnline erledigen

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Rücksichtnahme und Umsicht erleichtern das Zusammenleben von Mensch und Hund. Halten und führen Sie Ihren Hund daher bitte so, dass von ihm keine Belästigungen für Menschen oder Tiere ausgehen. Die gesetzliche Grundlage für die Haltung von Hunden in Nordrhein-Westfalen ist das  Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sankt Augustin über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthält weitere Regelungen. Hieraus ergeben sich für Sie als Halterin oder Halter eines Hundes verschiedene Verpflichtungen:   Anleinpflichten   In Sankt Augustin müssen Sie Ihren Hund in folgenden Bereichen an einer maximal 1,50 m langen Leine führen:
    • Innerhalb bebauter Orts- und Wohnlagen
    • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten-, Grün- und Sportanlagen
    • bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
    • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

    Generell dürfen Tiere nicht auf Schulhöfe und öffentliche Spielplätze mitgenommen werden sowie in Wasserflächen innerhalb öffentlicher Grünflächen baden.

    Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt zur Anleinpflicht im Bereich Downloads.

    Eine Hundefreilauffläche finden Sie in Sankt Augustin-Niederpleis, Schulstraße.

    Verunreinigungen

    Bitte beseitigen Sie Hundekot und andere Verunreinigungen Ihres Vierbeiners. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.

    Erlaubnispflichtige und anzeigepflichtige Hunde

    Für Personen, die bestimmte Hunde halten, besteht eine Erlaubnis- und Anzeigepflicht, wobei die Hunde zur besseren Übersicht in Kategorien eingeordnet werden. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Informationsblatt für große Hunde und dem Informationsblatt gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen entnehmen.

    Verstöße gegen die oben stehenden Verpflichtungen können mit einem Bußgeld belegt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5b3af5930272afbd76f89a158f47647

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Anmeldeformular (Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde, große Hunde) mit den dort genannten Belegen und Nachweisen

    Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Je nach Konstellation können Verwaltungsgebühren in Höhe von 25 Euro bis 125 Euro anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de