Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Zu den bestimmten Hunden, für die eine Haltungserlaubnis vom Ordnungsamt erforderlich ist gehören u.a. Hunde der Rassen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol oder Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler und Tosa Inu
- Oder Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Im Einzelfall kann ein Hund auch gesondert als gefährlich eingestuft werden.
Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetztes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Königswinter
- Haltungserlaubnis
- Meldebescheinigung
Voraussetzungen
- Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
- Erhalt einer amtlichen Befreiung
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Formular ausfüllen
- Entsprechende Nachweise hochladen
- Prüfung des Antrages
- Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
- Erstellung des Gebührenbescheides
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Königswinter