Hundehaltung Befreiung vom LeinenzwangOnline erledigen

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Als Halter eines Hundes

    • der mindestens 40 cm Widerristhöhe hat oder
    • aber über 20 kg schwer ist oder
    • zu den gefährlichen Hunden nach §3 oder zu den bestimmten Rassen nach 10 LhundG NRW gehört

    sind Sie gemäß Landeshundegesetz verpflichtet, die Haltung des Hundes (unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer) anzumelden.

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Marktstadt Waldbröl.

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Hunde die im einem Haushalt gehalten werden gelten als von Ihren Haltern gemeinsam gehalten.

    Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder aus sonstigen Gründen abgegeben wird, abhandenkommt oder stirbt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ba5c740738df9cd3972a3e77caa2e873

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtkasse, Zahlungsabwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Anmeldeformular
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    • Sachkundenachweis
    • Angabe der Mikro-Chipnummer

    Weitere Unterlagen die für die Anmeldung für Hunde nach §3 und §10 LHundG NRW benötigt werden:

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Als Halter eines Hundes nach §11 des Landeshundegesetz NRW (über 40cm Widerristhöhe oder 20kg Gewicht) entstehen bei der Anmeldung des Hundes Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 €.

    Bei der Anmeldung eines Hundes nach §3 und §10 LHundG NRW entstehen nach Prüfung der Haltungsvoraussetzungen Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00€ - 100,00€.

    Die Hundesteuern betragen pro Jahr:

    • 1 Hund 84,00 €
    • 2 Hunde 126,00 € je Hund
    • 3 oder mehr Hunde 156,00 € je Hund
    • 1 gefährlicher Hund 540,00 €
    • 2 oder mehr gefährliche Hunde 780,00 € je Hund

    In besonderes Fällen kann eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung beantragt werden:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de