Hundehaltung Befreiung vom LeinenzwangOnline erledigen

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Sie benötigen eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung, wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen, deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Rassen halten wollen:

    • Alano,
    • American Bulldog,
    • Bullmastiff,
    • Mastiff,
    • Mastino Espaniol,
    • Mastino Napoletano,
    • Fila Brasileiro,
    • Dogo Agentino,
    • Rottweiler und
    • Tosa Inu.

    Beantragung, Verfahren

    Die Erlaubnis zum Halten eines "Hundes bestimmter Rassen" muss beim Ordnungsamt beantragt werden.

    Der dazu benötigte Antragsvordruck steht als Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

    Die Kosten für die Erteilung einer Halteerlaubnis betragen 60,00 Euro. In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim beträgt die Gebühr 30,00 Euro.

    Der Antragstellter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    benötigte Unterlagen

    Sachkundenachweis

    Die Überprüfung der erforderlichen Sachkunde wird zum einen durch das Veterinäramt der StädteRegion Aachen, Tel.: 0241/5198-0, durchgeführt. Die Kosten betragen 25,00 Euro. Die erteilte Sachkundebescheinigung ist bei der Ordnungsbehörde zum Nachweis der Sachkunde vorzulegen.

    Zum anderen besteht auch die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten Sachverständigenstelle durchzuführen.

    Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie

    1. Tierarzt sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteverordnung sind,
    2. Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
    3. eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
    4. Polizeihundeführer sind oder
    5. berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zur erteilen.

    Führungszeugnis

    Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist im Bürgerbüro ein Führungszeugnis der Belegart O zu beantragen. Dies wird im Normalfall der Ordnungsbehörde sofort von dort aus weitergeleitet, wenn Sie den Grund der Beantragung angeben. Die Kosten liegen bei 13,00 Euro.

    Haftpflichtversicherungsnachweis

    Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. Der Nachweis ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Versicherungspolice und letzter Einzahlungsbeleg) zu erbringen.

    Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung

    Mit dem Mikrochip erhält jeder Hund seine eigene, individuelle und weltweit einmalige Identifikationsnummer, die über ein Lesegerät ermittelt werden kann. Somit lässt sich der Hund dem Besitzer sofort zuordnen. Im Rahmen der Mikrochipkennzeichnung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Die Kosten für die Kennzeichnung liegen bei ca. 35,00 Euro und sind beim Tierarzt zu entrichten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0676c81203587279a36634cea82e52ea

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) 18a.1.5 Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht Gebühr: EUR 25

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de