Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Am 1. Januar 2003 ist das "Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)" in Kraft getreten, das den Besitzer/innen bestimmter Hunde Handlungs- und Verhaltenspflichten auferlegt. Hier erhalten Sie Informationen über den Inhalt des Gesetzes und Hilfestellung dazu, wie Sie den Ihnen obliegenden Pflichten nachkommen können.
- "Große Hunde" deren Haltung anzuzeigen ist:
- " Große Hunde" sind Hunde, die im ausgewachsenen Zustand eine Schulterhöhe von 40 cm erreichen oder schwerer als 20 kg sind.
- " Große Hunde" sind Hunde, die im ausgewachsenen Zustand eine Schulterhöhe von 40 cm erreichen oder schwerer als 20 kg sind.
- Hunde, die nur mit einer Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde gehalten werden dürfen ("Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen"):
- " Gefährliche Hunde"
Zu den "gefährlichen Hunden" zählen Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen. - " Hunde bestimmter Rassen"
Zu den "Hunden bestimmter Rassen" gehören Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Agentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen.
- " Gefährliche Hunde"
- Unabhängig von der Größe oder Rasse ist jeder Hund bei der Steuerabteilung anzumelden.
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Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
- Erhalt einer amtlichen Befreiung
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Formular ausfüllen
- Entsprechende Nachweise hochladen
- Prüfung des Antrages
- Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
- Erstellung des Gebührenbescheides
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Baesweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
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