Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden. Informieren Sie sich dazu auf der Seite "Gassi gehen" unter "Ausnahmegenehmigung".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0ad0595969e7ace2501a3aa0dd1dcd7a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Überwachung nach dem Landeshundegesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732

    Fax: 0221 / 221-6569777

    E-Mail: ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formloser Antrag
      Der Antrag kann beim Amt für öffentliche Ordnung formlos schriftlich gestellt werden. Sie können dazu auch das Formular nutzen, das wir unter "Downloads und Infos" zur Verfügung stellen.
    • erfolgreich absolvierter Verhaltenstest
      Weitere Informationen siehe unten.

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es fallen Gebühren in Höhe von 100 Euro für den Verhaltenstest und 25 Euro für die Ausnahmegenehmigung an. Die Gebühren können bar, per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de