Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden. Informieren Sie sich dazu auf der Seite "Gassi gehen" unter "Ausnahmegenehmigung".
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732
Fax: 0221 / 221-6569777
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Formloser Antrag
Der Antrag kann beim Amt für öffentliche Ordnung formlos schriftlich gestellt werden. Sie können dazu auch das Formular nutzen, das wir unter "Downloads und Infos" zur Verfügung stellen. - erfolgreich absolvierter Verhaltenstest
Weitere Informationen siehe unten.
Voraussetzungen
- Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
- Erhalt einer amtlichen Befreiung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
- Formular ausfüllen
- Entsprechende Nachweise hochladen
- Prüfung des Antrages
- Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
- Erstellung des Gebührenbescheides
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Es fallen Gebühren in Höhe von 100 Euro für den Verhaltenstest und 25 Euro für die Ausnahmegenehmigung an. Die Gebühren können bar, per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022