Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Wann und wo muss ein erlaubnispflichtiger (gefährlicher Hund gem. § 3 oder ein Hund bestimmter Rassen gem. § 10 LHundG NRW) Hund mit einem Maulkorb gesichert und an einer Leine geführt werden?
    • Außerhalb befriedeten Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern müssen erlaubnispflichtige Hunde an einer reißfesten Leine, welche nicht länger als 1,5 Meter sein sollte, geführt werden und einen das Beißen verhindernden Maulkorb (Gittermaulkorb) tragen.
    • In ausgewiesenen Hundeauslaufflächen dürfen erlaubnispflichtige Hunde unangeleint geführt werden, müssen jedoch mit Maulkorb gesichert sein.
    • erlaubnispflichtige Hunde dürfen bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats ohne Maulkorb geführt werden.
    Unter welchen Voraussetzungen kann ein erlaubnispflichtiger Hund von der Maulkorb- und/oder Leinepflicht befreit werden?
    • die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung muss schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragt werden, wo der Hund gehalten wird.

    Voraussetzung hier ist, dass die Halterin oder Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei der Veterinärbehörde, im Falle von Hunde bestimmter Rassen auch bei einem Hundesachverständigen, zu erbringen.

    Für die Maulkorbbefreiung:

    • stabile Hund-Halter-Beziehung
    • antrainierter Grundgehorsam der teilnehmenden Hunde
    • sichere Leinenführung
    • Kontrollierbarkeit der Hunde
    • kein übersteigertes Aggressionsverhalten der Hunde

    Für Leinenbefreiung (zusätzlich):

    • leinenfreies Ablegen des Hundes
    • Abrufen aus jeder Situation
    • gute Verträglichkeit mit anderen Hunden

    Im Einzelfall können erlaubnispflichtige Hunde keine Maulkorb- und Leinenbefreiung erhalten.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_40f6b73c62be1dadd22d81e45fbef613

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Verhaltensprüfung Es werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Falls doch, wird expilzit drauf hingewiesen.

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Verhaltensprüfung zur Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang 77,62 Euro Wiederholungsprüfung zur Leinenbefreiung 25,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de