Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
Hinweise für Kamen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Deutsche Einwohner sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden.
Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei Funktionen bietet:
- die Speicherung biometrischer Daten,
- den elektronischen Identitätsnachweis und
- die qualifizierte elektronische Signatur.
Seit dem 01.08.2021 ist die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke im neuen Personalausweis verpflichtend.
Weitere Informationen über den "Neuen Personalausweis" finden Sie in dieser PDF-Datei.
Außerdem ist es möglich, bei Bedarf einen vorläufigen Ausweis zu beantragen. Dieser besitzt eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Das Dokument wird vor Ort ausgestellt und ist sofort zur Mitnahme bereit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder Kinderreisepass oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Eheurkunde
- bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Die Zustimmung kann erfolgen:
-
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
- eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen
Dieselben Kriterien gelten ebenfalls für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises.
Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei neue Funktionen bietet,
- die Speicherung biometrischer Daten,
- den elektronischen Identitätsnachweis und
- die qualifizierte elektronische Signatur.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie in dieser PDF-Datei.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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- Personen bis 24 Jahre: 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahre: 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre
- vorläufiger Ausweis: 10,00 Euro, Gültigkeitsdauer 3 Monate
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023
Stichwörter
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