Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

    Kinder können bereits ab Geburt (z.B. für Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz) einen Personalausweis erhalten, der Kinderreisepass ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr erhältlich. Alternativ ist für Kinder auch die Beantragung eines elektronischen Reisepasses möglich.

    Die Broschüre "Ihr Personalausweis", herausgegeben vom Bundesministerium des Innern und Heimat, steht in der jeweils gültigen Fassung rechts als Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch Hinweise zur Online-Funktion.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5b39f525ca58c57be30ec06a954714a0

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
    • Neuzeitliches biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
    • nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Nationalpass und Einbürgerungsurkunde

    Bei Antragsteller*innen unter 16 Jahren bedarf die Antragstellung zusätzlich der Vorsprache beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass und die Einverständniserklärung vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung finden Sie oberhalb in der Menüführung zum Download. Das Kind muss bei der Beantragung mit dabei sein!

    Zustimmung beider Elternteile oder Nachweis zur alleinigen Antragsberechtigung. Grundsätzlich (in Einzelfällen kann die Vorlage von Unterlagen zusätzlich sein bzw. abweichen) gilt:

    • bei zusammenlebenden Eltern: schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise/Pässe. Alternativ Nachweis, dass der antragstellende Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
    • bei getrennt lebenden / geschiedenen Elternteilen: Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. 
    • bei ledigen, nicht mit dem Vater zusammenlebenden Müttern: Das alleinige Sorgerecht hat grundsätzlich die Mutter, wenn das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- und alleiniger Wohnung unter der gleichen Anschrift gemeldet ist. 
    • bei ledigen, nicht mit der Mutter zusammenlebenden Vätern: Schriftliches Einverständnis der Mutter unter Vorlage des Personalausweises/Passes der Mutter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Der Nachweis über das alleinige Sorgerecht wird üblicherweise mit Beschlüssen / Urteilen des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtes geführt. 
    • bei bestehender Vormundschaft: Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist notwendig.

     

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Bei der Beantragung des Personalausweises entstehen folgende Kosten:

    Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 Euro (gültig für 10 Jahre).

    Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 Euro (gültig für sechs Jahre).

    Hinweis: Sie können wahlweise bar oder mit ec-Karte / Pin bezahlen. Die Verwendung einer Kreditkarte ist derzeit nicht möglich.

    Aktivierung der Online-Ausweisfunktion:

    Bei der Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei.

    Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt die Online-Ausweisfunktionen und die persönliche PIN gebührenfrei einschalten lassen.

    Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust des Ausweises: gebührenfrei.

    Hinweis: Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 00 49 / 11 61 16 oder 00 49 / 30 40 50 40 50.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de