Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen

    Hinweise für Espelkamp

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Wo muss ich meinen Personalausweis beantragen?

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung persönlich zu stellen. Eine telefonische oder digitale Beantragung ist nicht möglich.

    Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht. Für den Aufenthalt in Deutschland und in der Europäischen Union genügt ein Personalausweis.

    eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union

    Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können seit dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1536fbc244699a150ab2713bf88fc804

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Vorzulegen sind:

    • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Geburtsurkunde
    • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre).
    • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
    • Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Wer die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte, diese aber noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Alternativ können Sie hierfür einen Termin im Bürgerbüro buchen.

    Auf Antrag wird durch das Bürgerbüro ein Braille-Aufkleber auf den Personalausweis Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

    Die Einführung der Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung im Alltag die Unterscheidung des Personalausweises von anderen Karten erleichtern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de