Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke notwendig. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters bei Antragstellung erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter, Vormund) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist in der Regel drei Monate gültig.
Ihren neuen Personalausweis erhalten Sie automatisch mit der Online-Ausweisfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
Bei Fragen rund um den Ausweis beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, 35 mm breit und 45 mm hoch.
- Den alten Personalausweis
- Bei Verlust oder Diebstahl bitte die Geburtsurkunde / das Familienstammbuch mitbringen
- Ggf. den Kinderpass in Verbindung mit der Geburtsurkunde / dem Familienstammbuch
- Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil bei der Antragsstellung anwesend sein.
Formulare
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Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lemgo
- Ausweispflicht: § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Ausstellung: § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Gültigkeitsdauer: § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- vorläufiger Personalausweis: § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
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ca. 3-4 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Verlust/ Diebstahl:
- Sperrung des Ausweises über die Hotline 116 116 oder direkt im Bürgerbüro
- ggf. eine Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl, ansonsten im Bürgerbüro Anzeige über Verlust
- vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten
- Ausweise, die als gestohlen oder Verlust gemeldet worden sind, müssen bei Wiederauffinden unverzüglich - auch bei abgelaufener Gültigkeit - im Bürgerbüro wieder abgegeben werden
Namensänderung:
- bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Ausweis beantragt werden
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Gültigkeitsdauer:
- der Personalausweis ist zehn Jahre gültig;
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die Vollmacht bei den Downloads.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023
Stichwörter
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