Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.
Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
- Das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls eine standesamtliche Urkunde)
- Bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde
- Vor Vollendung des 16. Lebensjahrs den Kinderreisepass, gfs. den Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde
- Aktuelles (nicht älter als drei bis sechs Monate), biometrisches Lichtbild
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
- Vor Vollendung des 16. Lebensjahrs genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde.
- Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk).
- Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuenden bzw. der Gerichtsbeschluss
Formulare
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Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kalletal
Drei bis vier Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Antragstellung bei geplanter Eheschließung:
Antragstellende, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokuments besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).
Bei der Antragstellung, die frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergeben.
Das Ausweisdokument kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgt die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellenden ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertretender (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
- Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokuments kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt.
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger*innen der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amts, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie über nebenstehenden Link einen erstmaligen bzw. neuen PIN beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023
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