Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.

    Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f48a263e69aba0b9a874914f76626eff

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Vorzulegen sind

    • das bisherige Dokument (Personalausweis oder Kinderreisepass)
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, dieses kann auch vor Ort erstellt werden. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
    • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz-PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. 

    Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis alleine beantragen, sofern sie ihren Geburtsurkunde, sowie wenn vorhanden ihren Kinderreisepass oder alten Personalausweis dabei haben. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    Ausstellungsdauer für Personalausweise: ca. 2-3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Vorläufiger Personalausweis
    • Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis welcher 3 Monate gültig ist. Sie benötigen also alle unten beschriebenen Unterlagen.
    • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
    • Ihren Kinderreisepass oder
    • Ihren Reisepass

    Verlust des Personalausweises
    Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung oder schauen Sie unter der Dienstleistung: Ausweise und Pässe: Verlustanzeige

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de