Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind
- das bisherige Dokument (Personalausweis oder Kinderreisepass)
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, dieses kann auch vor Ort erstellt werden. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Formulare
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Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz-PAuswG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bünde
Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis alleine beantragen, sofern sie ihren Geburtsurkunde, sowie wenn vorhanden ihren Kinderreisepass oder alten Personalausweis dabei haben. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bünde
Ausstellungsdauer für Personalausweise: ca. 2-3 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.
Weitere Informationen
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Vorläufiger Personalausweis
- Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis welcher 3 Monate gültig ist. Sie benötigen also alle unten beschriebenen Unterlagen.
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
- Ihren Kinderreisepass oder
- Ihren Reisepass
Verlust des Personalausweises
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung oder schauen Sie unter der Dienstleistung: Ausweise und Pässe: Verlustanzeige
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023
Stichwörter
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