Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Seit dem 01.11.2010 gibt es den Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat mit einem Chip. Auf diesem Chip werden sowohl die Daten der ausweisinhabenden Person, sowie das Foto und die Fingerabdrücke gespeichert. Mit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat gibt es auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich im Internet und an Automaten auszuweisen. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

    Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

    Für Kinder unter 16 Jahren werden Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt. Die Gebühren, die bei der Beantragung des Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller*innen unter 24 Jahren und 37 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.

    Der vorläufige Personalausweis:

    Wenn Sie dringend einen Personalausweis benötigen und dieses glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen kurzfristig vom Bürgerbüro ausgestellt und ist max. 3 Monate gültig. Die anfallenden Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis liegen bei 10,00€.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5218a1ca1511a6ea53f30f09a3aab197

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Alter Personalausweis (auch wenn er ungültig ist)
    • Alter Kinderreisepass
    • Reisepass
      (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit. Sollte kein anderes Lichtbilddokument vorhanden sind, muss durch eine dritte Person unter Vorlage eines Ausweises eine Personenfeststellung vorgenommen werden.)
    • Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
    • Biometrisches Lichtbild (optional besteht die Möglichkeit, bei einer Körpergröße ab 140 cm dieses an einem Fototerminal im Bürgerbüro im Ortsteil Rheda aufzunehmen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 6,00 €.) 

    Bei Beantragung eines Personalausweises für Kinder/Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen. Sind Sie alleine sorgeberechtigt, benötigen Sie hierüber einen entsprechenden Nachweis (z. B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsfeststellung oder Bescheinigung des Jugendamtes). Besteht eine Betreuung, benötigen Sie die Bestellungsurkunde.

    Für die Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Personen steht Ihnen unter Formulare ein Vordruck zum Herunterladen zur Verfügung.

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind mit einer Wohnung in Rheda-Wiedenbrück gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    § 1 Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Den Antrag können Sie im Bürgerbüro stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Wir benötigen Ihre Fingerabdrücke und Ihre eigenhändige Unterschrift, weshalb Sie sich nicht vertreten lassen können.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bearbeitungszeit liegt ca. bei 3 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Personalausweise können nicht verlängert werden.
    • Sie müssen Ihren alten Personalausweis vorlegen, wenn die Meldebehörde Ihnen den neuen aushändigt. Auf Wunsch wird Ihnen der durch die Ausgabestelle entwertete Ausweis als Andenken zurückgegeben. Wurde Ihnen ein vorläufiger Ausweis ausgestellt, müssen Sie diesen bei Abholung des neuen Personalausweises abgeben.
    • Haben Sie Ihren Personalausweis verloren, so teilen Sie dies bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit. Ist er Ihnen gestohlen worden, so wenden Sie sich bitte an die Polizeiwache Rheda-Wiedenbrück, Hauptstraße 196, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 4100-0.
      Handelt es sich um einen Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion, müssen Sie diesen bei der ausstellenden Behörde oder bei der Sperrhotline 116 116 (bzw. aus dem Ausland: 0049 116 116) sperren lassen.

    Weitere Fragen zum neuen Personalausweis können Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros beantworten. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de