Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Sie benötigen einen neuen Ausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die Zustimmung der Eltern benötigt.
(s.u. "Voraussetzungen")
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Team 320)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- alter Personalausweis bzw. Kinderausweis; wenn dieser verloren ist, bitte den Reisepass oder die Geburtsurkunde mit Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 16 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
vorläufigen Personalausweis (nur 3 Monate gültig!):
- alten Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
Formulare
Hinweise für Emsdetten
Voraussetzungen
Hinweise für Emsdetten
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt Emsdetten gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde gegen erhöhte Gebühr möglich).
- Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten. Sowohl bei der Antragsstellung als auch bei der Aushändigung des Dokuments muss ein Elternteil anwesend sein.
- Ist der Antragssteller über 16 Jahre alt, kann sich die betreffende Person bei der Abholung durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Bitte nutzen Sie hierzu den untenstehenden Vordruck "Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises".
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
Personalausweisgesetz
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
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Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 2 bis 3 Wochen. Wir als Stadt haben auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Emsdetten
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist, oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023
Stichwörter
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