Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Personalausweis
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Nach Erhalt des PIN-Briefes kann der Personalausweis nach etwa zwei Tagen im Bürgerzentrum abgeholt werden. Eine zusätzliche Benachrichtigung durch das Bürgerzentrums findet nicht statt.
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU. Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Infos zum Thema Personalausweis und eID findet man auch im Infoportal des Bundesinnenministeriums unter: https://www.personalausweisportal.de.
Und Personalausweisportal - Startseite - Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises
Vorläufiger Personalausweis
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen.
Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen.
In der Regel wird der vorläufige Ausweis sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.
Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis muss auch ein endgültiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 6 bzw. 10 Jahre) beantragt werden.
Selbstbedienungsterminal
Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt.
Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- (ggf. alter) Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme) Beachten Sie bitte die Fotomustertafel unter nach folgendem Link BMI - Homepage - Foto-Mustertafel (bund.de)
- Buchungsnachweis (nur für vorläufigen Reisepass benötigt)
- Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter "Downloads").
Formulare
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Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Weiterführende Informationen rund um den Personalausweis (z.B. PIN zurücksetzen, elektronischer Ausweis, Verlustmeldung und andere) finden Sie auf dem Personalausweisportal des zuständigen Bundesministeriums. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen"
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023
Stichwörter
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