Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Personalausweise sind persönlich mit dem bisherigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich mit einem biometrischen Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund) in der Größe 45x35 mm.
Alle Deutschen, die in Radevormwald ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einem anderen Ort, müssen Sie den Ausweis dort beantragen.
Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre, der für Personen ab dem 24. Lebensjahr zehn Jahre gültig.
Bitte beachten Sie:
Eine Ausweisänderung ist nur bei Wohnort- oder Wohnungswechsel möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muß ein neuer Ausweis beantragt werden.
In dringenden Fällen können auch vorläufige Ausweise ausgestellt werden. Erforderlich ist hier ebenfalls die Vorlage der unten genannten Unterlagen. Der vorläufige Ausweis ist maximal drei Monate gültig (Bearbeitungszeit: sofort).
Verlust:
Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises, sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
- ein neues Passbild, etwa 35 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch, mit hellem Hintergrund - Ihr Fotograf kennt die Vorgabe
- der alte Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder der Reisepass bzw. der Kinderausweis
- das Familienbuch bzw. vom Standesamt die Geburts- oder Abstammungsurkunde (dies ist nur erforderlich, wenn Sie in Radevormwald erstmalig einen Personalausweis beantragen)
Formulare
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Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Den Antrag für den Personalausweis füllen wir in Ihrem Beisein aus. Wir benötigen Ihre eigenhändige Unterschrift. Die Vertretung durch eine dritte Person ist nicht möglich.
Der Ausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Wochen zu rechnen. Hierauf haben wir keinen Einfluss.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Produktionszeiten zeitweise wesentlich länger dauern können. Nur in dringenden Fällen können wir Ihnen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023