Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.

    Zur Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.

    Für Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten kann ein Personalausweis nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    52531 Übach-Palenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 979-3300

    Fax: 02451 979-1150

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    • Bisheriger Personalausweis (ersatzweise Reisepass / Kinderreisepass oder Geburtsurkunde)
    • bei Eheschließung die Heiratsurkunde
    • Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
    • Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
    • Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten
    • Ab 6 Jahren ist ein persönliches Erscheinen notwendig

    Formulare

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Übach-Palenberg

    • 37,00 € (ab 24 Jahren)
    • 22,80 € (unter 24 Jahren)
    • 10,00 € (vorläufiger Personalausweis)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden, daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neuer beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de