Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Personalausweise können im hiesigen Bürgerbüro nur ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Monschau liegt.

    Sollten Sie im Ausland wohnen und den Personalausweis hier ausstellen lassen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

    Das persönliche Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.

    Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis / Reisepass nicht in Monschau ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.

     

    Besitzpflicht:
    Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Bundespersonalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.

    Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.

    Bei der Beantragung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (gilt auch für Minderjährige).

    Entsprechende Informationen, in welche Länder die Einreise nur mit dem Bundespersonalausweis möglich ist, finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes: Link

    Reisen ins Ausland

    Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu erkundigen oder über das auswärtige Amt unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

    Besonderheiten

    • integrierte Online-Ausweisfunktion
    • Qualifizierte elektronische Signatur (nicht erhältlich bei der Passbehörde)

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Die Beantragung ist ausschließlich persönlich beim Einwohnermeldeamt Monschau möglich!

     

    Downloadbereich

    • Zustimmungserklärung Anträge von Minderjährigen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_865bd9dd828f252d0277a8f71d0a4bb4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    • aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Einverständniserklärung bei Ausweisangelegenheiten von Personen unter 16 Jahren
    • bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Kinderreisepass..)   

    Die bisherigen Dokumente werden erst bei Abholung der neuen Dokumente eingezogen oder entwertet.
    Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist eventuell die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.
    Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Antrag nur unter Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung stellen. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.

    Formulare

    Hinweise für Monschau

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Monschau

    Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich (Gebühr 10,00 €).

    • 37,00 € ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
    • 22,80 € für unter 24-Jährige (Gültigkeit 6 Jahre)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau

    Weitere Informationen

    Hinweise für Monschau

    Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de)

    Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und beim Kompetenzzentrum neuer Personalausweis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de