Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Reisen kann für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

    Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Kundenzentrum in Köln beantragen, unabhängig in welchem Stadtbezirk Sie wohnen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.

    Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Befreiung von der Ausweispflicht".

    Wenn Sie im Ausland wohnen und einen Personalausweis benötigen, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise weiter unten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bc0e9d13687d2940f35efd07db7d0f55

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kundenzentrum Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93212

    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-94219

    E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-91484

    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-97437

    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-99341

    E-Mail: kundenzentrum-muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1 (1. Etage)

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-96343

    E-Mail: kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-6592200

    E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-95298

    E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kundenzentrum Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-98290

    E-Mail: kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Alter Personalausweis
      Der bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen.
    • Bisheriger Kinderreisepass
    • Ihr Reisepass
      Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Personalausweis besessen haben.
    • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
      Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der G
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
      Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an das Passfoto. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert.

      Unter "Passfotos - analog und digital" finden Sie Informat
    • Verlustanzeige
      Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige steht Ihnen im Bereich "Downloads und Infos" zur Verfügung.
    • Bescheinigung der Polizei
      Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
    • 37 Euro für Personen ab 24 Jahren
    • 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

    Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch den*die jeweilige*n Anbieter*in festgelegt.

    Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

    • Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
    • Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
    • Ändern der Anschrift bei Umzug
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
    • Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht

    Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.

    Zahlungsmittel

    Informationen zu unseren Zahlungsmitteln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de