Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) § 1  Ausweispflicht; Ausweisrecht

    Link zum Personalausweisgesetz

    Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
    Bei Personen unter 24 Jahren  beträgt die Gültigkeit des Personalausweises 6 Jahre. Bei über 24 jährigen Personen beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.   Lichtbilder für die Beantragung eines Personalausweises können in jeder Bürgerservicestelle an den dafür vorhandenen Terminals erstellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice, Bezirksverw.st. Osterfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Bottroper Straße 183

    46117 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Alt-Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwartzstraße 72

    46045 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice, Bezirksverw.st. Sterkrade

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Sterkrade

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • Alter Personalausweis
    • Biometrisches Lichtbild
    • ggf. standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)

    Personen, die kürzlich die deutsches Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung erhalten haben, nformieren sich vor Beantragung bitte telefonisch, über die mitzubringenden Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Oberhausen

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberhausen

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Oberhausen

    Vorläufiger Personalausweis; Gebühr: 10,00 EUR
    Person unter 24 Jahre; Gebühr: 22,80 EUR
    Person über 24 Jahre; Gebühr: 37,00 EUR (seit dem 01.01.2021)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

    Der vorläufige Personalausweis kann am Tag der Beantragung unmittelbar mitgenommen werden. Endgültige Dokumente haben eine Produktionszeit von etwa 4 Wochen. Sie erhalten im Zuge der Beantragung ein Abholdatum für Ihren endgültigen Personalausweis. Bitte kommen Sie nicht vor diesem Abholdatum, auch wenn Sie in der Zwischenzeit einen Brief der Bundesdruckerei erhalten. Das Identitätsdokument liegt dann noch nicht zur Abholung bereit.

    Abholauskunft Personalausweis

    Zum 02.08.2021 tritt die Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist jede/r Antragsteller/in verpflichtet ihre/seine Fingerabdrücke im Zuge der Beantragung abzugeben. Dieses gilt nicht für vorläufige Personalausweise.

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

    https://www.personalausweisportal.de

     

    Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis

    https://www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis

     

    Online-Version dieser Broschüre

    https://www.ausweisapp.bund.de

    (Download der AusweisApp2 für den Online-Ausweis, Videos zur Handhabung des Online-Ausweises, Support per Telefon und E-Mail)

     

    https://www.bsi.bund.de/BSIFB

    Informationen über Ihre Sicherheit im Internet

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de