Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Vorgesehen zum Löschen - Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Bei der Vereinigung von Grundstücken werden auf Antrag der Eigentümer bisher selbständige Grundstücke nach dem Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst.

    Nach erfolgreicher Vereinigung kann in der Regel die Verschmelzung der Flurstücke im Kataster erfolgen.

    Einer Vereinigung von Flurstücken muss das Grundbuchamt zustimmen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Flurstücke ungleichmäßig belastet sind.

    Zuständig für die Vereinigung bzw. Verschmelzung von Flurstücken ist das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Oberbergischer Kreis - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-0

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Oberbergischer Kreis - Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Kotz-Straße 17 a

    51674 Wiehl

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de