Vorgesehen zum Löschen - Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Bei der Vereinigung von Grundstücken werden auf Antrag der Eigentümer bisher selbständige Grundstücke nach dem Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst.
Nach erfolgreicher Vereinigung kann in der Regel die Verschmelzung der Flurstücke im Kataster erfolgen.
Einer Vereinigung von Flurstücken muss das Grundbuchamt zustimmen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Flurstücke ungleichmäßig belastet sind.
Zuständig für die Vereinigung bzw. Verschmelzung von Flurstücken ist das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen