Vorgesehen zum Löschen - Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Grundstücksvereinigungen
Das Grundstück wird im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt. Die Zusammenführung mehrerer Grundstücke in ein Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung wird Vereinigung genannt. Vereinigungen im Grundbuch können nur erfolgen, wenn die zu vereinigenden Grundstücke unbelastet von Grundpfandrechten und Reallasten sind, bzw. gleich belastet sind.
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken können kostenpflichtig von Notaren oder kostenlos von den zuständigen Beamten des Vermessungs- und Katasteramtes sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beurkundet oder beglaubigt werden.
Die Durchführung einer Vereinigung ist bei den Grundbuchämtern kostenfrei, wenn die Katasterbehörde bescheinigt, dass die Grundstücke wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden. Der Vereinigungsantrag wird anschließend mit den Katasterunterlagen an das Grundbuchamt weitergeleitet.
Flurstücksverschmelzungen
Das Flurstück bildet die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Zusammenführung mehrere Flurstücke in ein Flurstück wird Verschmelzung genannt. Voraussetzung ist, dass sie wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden, im Grundbuch als ein Grundstück geführt werden und gleiche Belastungsverhältnisse vorliegen.
Verschmelzungen können auf Antrag oder von Amts wegen durchgeführt werden. Die Durchführung ist kostenlos. Die Reduzierung von Flurstücken wirkt sich kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren aus.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
Kosten
Hinweise für Heinsberg
7.2 Vereinigungs- und Teilungsanträge
Öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung eines Antrages auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken gemäß § 17 des Vermessungs- und Katastergesetzes
Gebühr: keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg