Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Vorgesehen zum Löschen - Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Grundstücksvereinigungen

    Das Grundstück wird im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt. Die Zusammenführung mehrerer Grundstücke in ein Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung wird Vereinigung genannt. Vereinigungen im Grundbuch können nur erfolgen, wenn die zu vereinigenden Grundstücke unbelastet von Grundpfandrechten und Reallasten sind, bzw. gleich belastet sind.

    Anträge auf Vereinigung von Grundstücken können kostenpflichtig von Notaren oder kostenlos von den zuständigen Beamten des Vermessungs- und Katasteramtes sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beurkundet oder beglaubigt werden.

    Die Durchführung einer Vereinigung ist bei den Grundbuchämtern kostenfrei, wenn die Katasterbehörde bescheinigt, dass die Grundstücke wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden. Der Vereinigungsantrag wird anschließend mit den Katasterunterlagen an das Grundbuchamt weitergeleitet.

     

    Flurstücksverschmelzungen

    Das Flurstück bildet die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Zusammenführung mehrere Flurstücke in ein Flurstück wird Verschmelzung genannt. Voraussetzung ist, dass sie wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden, im Grundbuch als ein Grundstück geführt werden und gleiche Belastungsverhältnisse vorliegen.

    Verschmelzungen können auf Antrag oder von Amts wegen durchgeführt werden. Die Durchführung ist kostenlos. Die Reduzierung von Flurstücken wirkt sich kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_799b409281c7332c5d9aa31d01918467

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Auskunft / Vermessungsregister / Verbindung Grundbuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    7.2 Vereinigungs- und Teilungsanträge
    Öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung eines Antrages auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken gemäß § 17 des Vermessungs- und Katastergesetzes
    Gebühr: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de