Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Unter der Verschmelzung von Flurstücken versteht man die katastermäßige Zusammenfassung von aneinandergrenzenden Einzelflurstücken zu einem neuen Gesamtflurstück.
Voraussetzungen für die Verschmelzung
Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind, dass
- die Flurstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden,
- identische Eigentumsverhältnisse aufweisen,
- im Grundbuch nicht unterschiedlich belastet sind und
- im Grundbuch bereits unter einer laufenden Nummer geführt werden.
Liegen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse und/oder unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vor, müssen diese vor der Verschmelzung durch den Eigentümer bereinigt werden.
Stehen die Flurstücke im Grundbuch noch nicht unter einer gemeinsamen laufenden Nummer, ist zusätzlich eine Vereinigung notwendig. Dies erfolgt gleichzeitig mit der Verschmelzung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Es wird eine amtlich beglaubigte Unterschrift aller Eigentümer benötigt. Die Beglaubigung kann im Kreishaus durchgeführt werden.
Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail.
Um die Voraussetzungen zu prüfen, wird von uns nach der Antragsstellung eine Belastungsanfrage an das zuständige Grundbuchamt gestellt. Anschließend wird das weitere Vorgehen mit dem/den Eigentümer/n abgestimmt.
Zusatz Vereinigung
Für die Vereinigung wird ein amtlich beglaubigter Antrag benötigt. Es werden die Unterschriften aller Eigentümer benötigt. Die Beglaubigung erfolgt im Kreishaus. Damit das Antragsformular von uns vorbereitet werden kann, wird ein Foto/Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) aller Eigentümer benötigt. Bei Firmen zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug. Zusendung per E-Mail.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Je nach Grundbuchamt 2 bis 3 Wochen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Verschmelzung im Katasteramt ist kostenfrei. Für eine ggf. beabsichtigte Grundstücksvereinigung im Grundbuchamt können jedoch Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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