Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen ErwachsenenOnline erledigen

    Bildungspaket

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die

    • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten und
    • Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leristungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.

    Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren. 

    Bei Bezug von Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Sachgebiet Ordnung und Soziales der Stadt Rahden für die Leistungserbringung zuständig. 

    Für andere Leistungen (Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld) ist das Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke für die Entscheidung über den Antrag zuständig. 

    Alle Antragsvordrucke können Sie als PDF-Datei auf den Seiten des Kreises Minden-Lübbecke herunterladen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_02f7d1b80cf35b1a61ef294567c60c78

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt proArbeit Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Trakehner Straße 8

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 807-16500

    Fax: 0571 807-36500

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de