Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen ErwachsenenOnline erledigen

    Bildungspaket

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die

    • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten und
    • Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.

    Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

    In den meisten Fällen ist das Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke für die Leistungsgewährung zuständig.

    Nur bei Bezug von Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist das Sachgebiet Soziale Dienstleistungen der Stadt Petershagen zuständig. 

    Für andere Leistungen (Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Wohngeld) ist für die Entscheidung über den Antrag ebenfalls das Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke zuständig. 

    Alle Antragsvordrucke können Sie als PDF auf den Seiten des Kreises Minden-Lübbecke herunterladen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_59f53c015684f94fbbcc72eb3c46c431

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt proArbeit Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 62/64

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 89181-49

    Fax: 0571 807-36749

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden SGB II- und SGB XII-Empfängern sowie Empfängern von Leistungen nach dem AsylbLG ohne gesonderten Antrag im Rahmen der laufenden Leistungsgewährung jeweils zu Beginn des 1. Schulhalbjahres im August und des 2. Schulhalbjahres im Februar ausgezahlt.

    Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag erfolgt die automatische Leistungsauszahlung hingegen nicht; hier sind gesonderte Anträge zu stellen. 

    Alle weiteren Leistungen für

    • Mittagessen
    • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    • Lernförderung
    • Schülerbeförderung

    müssen beantragt werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de