Bildungspaket
Hinweise für Leopoldshöhe
Beschreibung
Hinweise für Leopoldshöhe
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern, damit alle an Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und auch in der Freizeit teilnehmen können.
Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebdürftigen Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Schulbedarf
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
- Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei Tagespflegepersonen
- Schülerbeförderung
- soziale und kulturelle Teilhabe
Anspruch auf Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn
- die Eltern/die Erziehuungsberechtigten oder
- sie selbst (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)
eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld oder Sozialged
- Sozialhilfe oder Grundsicherung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:
- Das Jobcenter Lippe für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld
- Der Kreis Lippe für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
- Die Gemeinde Leopoldshöhe für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leopoldshöhe
Formulare
Hinweise für Leopoldshöhe
Voraussetzungen
Hinweise für Leopoldshöhe
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leopoldshöhe
Verfahrensablauf
Hinweise für Leopoldshöhe
Fristen
Hinweise für Leopoldshöhe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leopoldshöhe
Kosten
Hinweise für Leopoldshöhe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leopoldshöhe
Weitere Informationen
Hinweise für Leopoldshöhe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)
Stichwörter
Hinweise für Leopoldshöhe