Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Beschreibung

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern, damit alle an Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und auch in der Freizeit teilnehmen können.

    Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebdürftigen Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    • Schulbedarf
    • Ausflüge und Klassenfahrten
    • Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
    • Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei Tagespflegepersonen
    • Schülerbeförderung
    • soziale und kulturelle Teilhabe

    Anspruch auf Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn 

    • die Eltern/die Erziehuungsberechtigten oder
    • sie selbst (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

    eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld oder Sozialged
    • Sozialhilfe oder Grundsicherung
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

    Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:

    • Das Jobcenter Lippe für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld
    • Der Kreis Lippe für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
    • Die Gemeinde Leopoldshöhe für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_92dbc29195b646ccc38a6bc06fa5939a

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales und Asyl

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 1

    33818 Leopoldshöhe

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Formulare

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

     

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Fristen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Kosten

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de