Bildungspaket
Hinweise für Senden
Beschreibung
Hinweise für Senden
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Dadurch können die Kinder und Jugendlichen an Bildungsangeboten in Schule und Freizeit sowie an Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen. Dies umfasst beispielsweise Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht oder Mitgliedsbeiträge.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (Teilhabe: 18 Jahren) können Leistungen aus diesem Paket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:
- SGB-II-Leistungen (Bürgergeld)
- SGB-XII-Leistungen (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Folgende Unterlagen werden benötigt um BuT- Leistungen in Anspruch nehmen zu können:
Allgemein
- SGBII/SGBXII-Bescheid
- Wohngeldbescheid
- Kinderzuschlagbescheid
- Bankverbindung
- Telefonnummer
Klassenfahrten/Schulausflüge
- Bescheinigung der Schule über die Zusammensetzung der Kosten (Formular hier erhältlich)
Ausstattung mit Schulbedarf
- Zahlung erfolgt automatisch für Kinder im schulpflichtigen Alter
- ab dem 15 Lebensjahr wird eine Schulbescheinigung benötigt
Schülerbeförderung
- Nachweise über die Notwendigkeit
- Schulbescheinigung
- Kosten/Tarife
- Ticket
Lernförderung
- Elternerklärung (Formulare hier erhältlich)
- Bescheinigung der Schule (Formular hier erhältlich)
- Kostenvoranschlag von einem Institut oder einer Person, welche die Nachhilfe durchführen soll
- Bei Privatpersonen ist ein Nachweis über die Eignung erfolderlich
Mittagesssen
- Name des Kindergartens / der Schule oder des Caterers
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
(Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä)
- Mitgliedsbescheinigung
- Bescheinigung über die Kosten / Gebührenbescheid/ Kontoauszug
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Senden
Formulare
Hinweise für Senden
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Senden
Verfahrensablauf
Hinweise für Senden
Fristen
Hinweise für Senden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Senden
Kosten
Hinweise für Senden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Senden
Weitere Informationen
Hinweise für Senden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
Hinweise für Senden