Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Educational package

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Ab 01.01.2011 werden bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich zum monatlichen Grundbedarf an Sozialleistungen sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" (Bildungspaket -BuT-) berücksichtigt.

    Wer kann einen Antrag auf BuT-Leistungen stellen?

    • Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)-Leistungen
    • Empfänger von SGB XII-Leistungen
    • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Empfänger von Wohngeld
    • Empfänger von Kindergeldzuschlag

    Welche Leistungen kann man beantragen?

    • Eintägigen Schulen/ Kindertageseinrichtung Ausflug
    • mehrtägige Klassenfahrt
    • Schülerbeförderung
    • Ergänzende Lernförderung
    • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/ Kindertageseinrichtung
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Zuschuss zu Vereinsbeiträgen)

    Wo stelle ich den Antrag auf BuT bzw. wo reiche ich den Antrag ein?

    Die Antragstellung ist online im Serviceportal des Kreises Heinsberg möglich, wenn Sie folgende Leistungen beziehen: Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB XII.

    Gerne können Sie den Antrag bei folgenden Behörden persönlich stellen:

    Bezieher von Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz stellen den Antrag im Rathaus Wegberg, Fachbereich Bildung und Soziales.

    Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten den Antrag im zuständigen Jobcenter ihres Wohnortes und reichen ihn dort persönlich ein.

     

    Bei Fragen zur Voraussetzung für / und zur Beantragung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) hilft man Ihnen gerne weiter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5e3f650c64c55c4b64ab7d97e2051344

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wegberg

    Formulare

    Hinweise für Wegberg

    Voraussetzungen

    Children and young people up to the age of 25 who are unable to cover their education and participation needs from their own income and assets or their family's own income and assets and who are therefore entitled to

    • basic security benefits for jobseekers or
    • social assistance
    • benefits under the Asylum Seekers Benefits Act

    or whose families

    • child supplement or
    • housing benefit

    receive housing benefit.


    Upper age limit for benefits for participation in culture, sport and leisure: 18 years.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wegberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wegberg

    Fristen

    Hinweise für Wegberg

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de