Bildungspaket
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Zuständigkeit Jobcenter
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Zuständigkeit Wohngeldstelle (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Zuständigkeit Asylabteilung (Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen)
- Kinder von Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen
Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451 629-0
Fax: 02451 629-200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
Formulare
Hinweise für Geilenkirchen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geilenkirchen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
Hinweise für Geilenkirchen