Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen ErwachsenenOnline erledigen

    Bildungspaket

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Eltern haben für ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

    Zuständigkeit Jobcenter

    • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II

    Zuständigkeit Wohngeldstelle (Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
    • Grundsicherung nach dem SGB XII
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

    Zuständigkeit Asylabteilung (Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen)

    • Kinder von Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen

    Der Leistungskatalog ergibt sich aus dem Antragsformular. Die Bewilligung erfolgt ggf. durch den Kreis Heinsberg.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_64838a945fccca676ef44817058c80bb

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Geilenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-0

    Fax: 02451 629-200

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Fristen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de