Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen ErwachsenenOnline erledigen

    Bildungspaket

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld II-, oder Asylbewerberleistungen analog dem SGB XII beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten. Sie haben das Ziel, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

    (Schul-)ausflüge und mehrtägige (Klassen-)fahrten

    Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.

    Schulbedarfspaket

    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

    Schülerbeförderungskosten

    Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. In Nordrhein-Westfalen gilt hierzu die Schülerfahrkostenverordnung, sodass Schülerbeförderungskosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets grundsätzlich nicht in Frage kommen können.

    Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

    Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen. 

    Zuschuss zum Mittagessen

    Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

    Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.

    Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Weg zu Gute kommen. Sie finden daher hier die wichtigsten Antragsvordrucke. Dabei werden je nach vorliegenden Voraussetzungen unterschiedliche Anträge bereitgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c537d08a8fef1b8bc5333f6471b96c7

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld, Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2711

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de