Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Educational package

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld II-, oder Asylbewerberleistungen analog dem SGB XII beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten. Sie haben das Ziel, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

    (Schul-)ausflüge und mehrtägige (Klassen-)fahrten

    Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.

    Schulbedarfspaket

    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

    Schülerbeförderungskosten

    Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. In Nordrhein-Westfalen gilt hierzu die Schülerfahrkostenverordnung, sodass Schülerbeförderungskosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets grundsätzlich nicht in Frage kommen können.

    Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

    Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen. 

    Zuschuss zum Mittagessen

    Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

    Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.

    Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Weg zu Gute kommen. Sie finden daher hier die wichtigsten Antragsvordrucke. Dabei werden je nach vorliegenden Voraussetzungen unterschiedliche Anträge bereitgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36c1167eea643a19ac2db8f649ff3f64

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld, Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2711

    E-Mail: stadtsozialamt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Formulare

    Hinweise für Düren

    Voraussetzungen

    Children and young people up to the age of 25 who are unable to cover their education and participation needs from their own income and assets or their family's own income and assets and who are therefore entitled to

    • basic security benefits for jobseekers or
    • social assistance
    • benefits under the Asylum Seekers Benefits Act

    or whose families

    • child supplement or
    • housing benefit

    receive housing benefit.


    Upper age limit for benefits for participation in culture, sport and leisure: 18 years.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Düren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld: Hartz IV) ist die Job-com der Kreisverwaltung Düren für Ihren Antrag zuständig!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Federal Ministry of Labor and Social Affairs (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de