Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen ErwachsenenOnline erledigen

    Bildungspaket

    Hinweise für Meerbusch

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Durch das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket kann für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe, Wohngeld, und Kinderzuschlag die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

    Öffnungszeiten:
    • Montag                                      9:00 bis 12:00 Uhr
    • Mittwoch                                   9:00 bis 12:00 Uhr
    • Donnerstag                             13:30 bis 16:00 Uhr

    Weitere Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Telefonisch können Sie uns zu folgenden Zeiten erreichen:

    • Montag bis Freitag                  8:00 bis 12:00 Uhr
    • Montag bis Donnerstag       13:30 bis 16:00 Uhr

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales / Wohnprobleme / Renten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bommershöfer Weg 2-8

    40670 Meerbusch

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Meerbusch

    Formulare

    Hinweise für Meerbusch

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Meerbusch

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Meerbusch

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de