Bildungspaket
Hinweise für Meerbusch
Beschreibung
Hinweise für Meerbusch
Durch das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket kann für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe, Wohngeld, und Kinderzuschlag die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Öffnungszeiten:
- Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr
Weitere Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonisch können Sie uns zu folgenden Zeiten erreichen:
- Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
- Montag bis Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Meerbusch
Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015