Bildungspaket
Hinweise für Velbert
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, beispielsweise am gemeinsamen Mittagessen in der Kindertagesstätte oder in der Schule oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.
Welche Leistungen können Sie beantragen?
- Kosten für Ausflüge der Kindertagesstätte oder Schule und für mehrtägige Klassenfahrten der Schule
- Pauschalen für Schulbeihilfe, beispielsweise für Schultasche, Sportzeug, Füller und Stifte
- Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird jedoch im Regelfall über das Deutschlandticket Schule abgedeckt sein)
- Kosten für Lernförderung, das heißt für Kosten bei Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Kindertagesstätten oder Schulen
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten, beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 15 € (geht an die Eltern)
Die Antragstellung kann (vorzugsweise) online erfolgen. Die notwendigen Antragsformulare für die Beantragung von Leistungen wie z. B. Mittagessen, zur Vorlage in den Einrichtungen, finden Sie im Bereich Downloads.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
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