Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    nicht angegeben

    Als verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.

    Bei Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen nach Erstattung der Anzeige müssen Sie diese erneut anzeigen.

    Voraussetzung ist, dass Sie Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder nach § 27 Sprengstoffgesetz sind.

    Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind (zum Beispiel in Steinbrüchen).

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 11.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Grevenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 021816083299

    Fax: 021816083290

    E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • gültiges Ausweisdokument
    • Nachweis der gültigen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz
    • ggf. Nachweis des gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
    • maßstäblicher Lageplan (Absperrplan) oder Unterlagen mit Angaben über die Entfernung der Sprengstellen von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 Meter
    • Berechnungs- und Planungsunterlagen
    • ggf. ein Sachverständigengutachten

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Erlaubnis nach § 7 oder nach § 27 Sprengstoffgesetz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Sie können die Anzeige einer Sprengung elektronisch durchführen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich

    Die Anzeige muss

    • mindestens vier Wochen vor Beginn der Sprengungen vorliegen, wenn mehrere gleichartige Sprengungen vorgenommen werden sollen, und
    • mindestens eine Woche vor jeder anderen Sprengung (Einzelsprengung) vorliegen.

    Zudem muss jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung unverzüglich angezeigt werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Ordnungsbehörde und Polizei sowie zu betroffenen Anliegern wird empfohlen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de