Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Als verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.
Bei Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen nach Erstattung der Anzeige müssen Sie diese erneut anzeigen.
Voraussetzung ist, dass Sie Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder nach § 27 Sprengstoffgesetz sind.
Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind (zum Beispiel in Steinbrüchen).
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Ansprechpartner
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
- gültiges Ausweisdokument
- Nachweis der gültigen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz
- ggf. Nachweis des gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
- maßstäblicher Lageplan (Absperrplan) oder Unterlagen mit Angaben über die Entfernung der Sprengstellen von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 Meter
- Berechnungs- und Planungsunterlagen
- ggf. ein Sachverständigengutachten
Formulare
Hinweise für Grevenbroich
Voraussetzungen
Hinweise für Grevenbroich
Erlaubnis nach § 7 oder nach § 27 Sprengstoffgesetz.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
Sie können die Anzeige einer Sprengung elektronisch durchführen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Fristen
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Die Anzeige muss
- mindestens vier Wochen vor Beginn der Sprengungen vorliegen, wenn mehrere gleichartige Sprengungen vorgenommen werden sollen, und
- mindestens eine Woche vor jeder anderen Sprengung (Einzelsprengung) vorliegen.
Zudem muss jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung unverzüglich angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Grevenbroich
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grevenbroich
Die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Ordnungsbehörde und Polizei sowie zu betroffenen Anliegern wird empfohlen.
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich