Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen
Hinweise für Haan
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Ansprechpartner
Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnung@stadt-haan.de
erforderliche Unterlagen
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- gültiges Ausweisdokument
- Nachweis der gültigen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz
- ggf. Nachweis des gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
- maßstäblicher Lageplan (Absperrplan) oder Unterlagen mit Angaben über die Entfernung der Sprengstellen von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 Meter
- Berechnungs- und Planungsunterlagen
- ggf. ein Sachverständigengutachten
Formulare
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Voraussetzungen
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Erlaubnis nach § 7 oder nach § 27 Sprengstoffgesetz.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Anzeige muss
- mindestens vier Wochen vor Beginn der Sprengungen vorliegen, wenn mehrere gleichartige Sprengungen vorgenommen werden sollen, und
- mindestens eine Woche vor jeder anderen Sprengung (Einzelsprengung) vorliegen.
Zudem muss jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung unverzüglich angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Ordnungsbehörde und Polizei sowie zu betroffenen Anliegern wird empfohlen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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