Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    In allen Fragen der Straßenbeleuchtung ist das Tiefbauamt der Stadt Radevormwald zuständig.

    Störungen an der Straßenbeleuchtung können während der Öffnungszeiten des Rathauses unter der Rufnummer 02195/606-183 gemeldet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten können Störungen über die Rufnummer 02195/7261 gemeldet werden. Sprechen Sie Ihre Mitteilung bitte auf den Anrufbeantworter. Der Bereitschaftsdienst unseres Vertragsunternehmens kümmert sich in dringenden Fällen umgehend um die Behebung des Schadens.

    Anträge auf Erstellung von einzelnen Straßenleuchten können ebenfalls beim Tiefbauamt eingereicht werden.

    Die provisorische Anbringung von Straßenleuchten ist für die Bürger des betroffenen Straßenzuges nicht mit direkten Kosten verbunden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8ff271a44419c0a49cc2fe4501586a2d

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlienstr. 26

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Die komplette Neuerstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage ist als beitragspflichtige Erschließungsmaßnahme von den Anliegern zu zahlen.
    Hier entfallen 90 % der Installationskosten auf die Anlieger der von der Straße erschlossenen Grundstücke. Die Stadt trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 %.

    Bei einer Verbesserung einer bereits vorhandenen Beleuchtungsanlage werden die Grundstückseigentümer ebenfalls anteilig mit Kosten belastet.
    Die Kostenbelastung richtet sich nach dem jeweiligen Straßentyp (z.B. Hauptverkehrsstraße, Anliegerstraße, Hauptgeschäftsstraße etc ).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de