Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
Beschreibung
Hinweise für Remscheid
Nutzen Sie den Online-Wohngeldrechner des Landes NRW. Sie können damit vorab prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe (voraussichtlich und unverbindlich). Nach erfolgter (Probe-) Berechnung haben Sie die Möglichkeit, den Antrag im Anschluss direkt online zu stellen.
Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis zu den Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge und wie der Umgang mit bereits erfolgten Bewilligungen und Neuanträgen zu sehen ist (auf unserer Homepage unter "Weiterführende Links").
Dort können Sie sich zu fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Thema Wohngeld informieren und Sie finden auch die Informationen zur Kontaktaufnahme.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken (Hauptantrag und Anlagen) des Landes NRW zu beantragen. Diese können am PC ausgefüllt und gedruckt und letztendlich an die Wohngeldstelle der Stadt Remscheid (s. "Zuständige Einrichtung") gesendet werden. Die Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der Formulare auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geben Ihnen Hilfestellungen (s. bitte unter "Weiterführende Links")
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Remscheid