Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung nach der in §32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den SozialhilfeträgerOnline erledigen

    Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung nach der in §32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den Sozialhilfeträger

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Personen, die aufgrund eines Amtsärztlichen Gutachtens des Jobcenters für länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, sofern sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögens sowie dem des Ehepartners sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

      • den jeweils gültigen Regelbedarfssatz
      • die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern die Kosten angemessen sind
      • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
      • ggfs. Mehrbedarfe

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de 

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    Technisch geändert am 01.03.2023

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-50 Soziales, Integration und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224 1840

    Fax: 02224 184115

    E-Mail: sozial@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten möchten, benötigen Sie die folgenden Nachweise:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung (Amtsärztliches Gutachten)
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise
    • Mietvertrag
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungsstatus

    Wichtig: Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Der Umfang der benötigten Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig.

     

    Hier finden Sie weitere Informationen:

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Informationen zu den Regelbedarfsstufen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Informationen des Zwölften Sozialgesetzbuch XII

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de