Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung nach der in §32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den Sozialhilfeträger
Unterstützung zur Finanzierung von Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung beim Sozialhilfeträger beantragen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.10.2024