Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Der Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Einfuhr bedarf diverser Konzessionen, deren Erteilung Aufgabe der Bezirksregierung Köln ist.
Eine sichere Handhabung von explosionsgefährlichen Stoffen erfordert die Erteilung der Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes -SprengG- sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG der verantwortlichen Personen durch die Bezirksregierung Köln.
Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk sowie der Umgang mit Airbags ist mit besonderen Gefahren verbunden und muss bei der Bezirksregierung angezeigt werden. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten und Dritten haben oberste Priorität beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowohl im gewerblichen Bereich als auch bei der Verwendung in der Öffentlichkeit sind hierfür eine Grundvoraussetzung. Das Dezernat Sprengstoffwesen berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hersteller, Verwender, Inverkehrbringer, Händler und Transporteure zu allen Fragen des Sprengstoffwesens.
Über den hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge im Wirtschaftsserviceportal NRW zur Verfügung:
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz - Erteilung
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen - Erteilung
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen - Anzeige
- Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne Erlaubnis - Anzeige
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Nachweis der eingeschränkten Fachkunde durch Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung über den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
Formulare
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Ihr Betrieb muss über geschultes Personal verfügen, das heißt, die betreffenden Beschäftigten verfügen über die notwendige sogenannte "eingeschränkte Fachkunde" durch den Besuch einer einschlägigen Schulung über den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag und Gurtstraffer-Einheiten
- die Airbag- oder Gurtstraffereinheiten werden im ausgebauten Zustand nicht ausgelöst, das heißt nicht gezündet
- die Aufbewahrung der Airbag und Gurtstraffer-Einheiten erfolgt entsprechend den Vorgaben der sprengstoffrechtlichen Vorschriften
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Verfahrensablauf
Bevor Sie als Arbeitgeber in Ihrem Betrieb mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten umgehen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzeigen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, haben Sie Ihre Anzeigepflicht nach §14 SprengG erfüllt.
Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Das Dezernat Sprengstoffwesen der Bezirksregierung Köln berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hersteller, Verwender, Inverkehrbringer, Händler und Transporteure zu allen Fragen des Sprengstoffwesens.
Anzeigen für private Feuerwerke reichen Sie bitte beim Ordnungsamt der Stadt Radevormwald ein. Bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisordnungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Radevormwald