Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten Anzeige

    Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten anzeigen

    Sie gehen bei Ihrer gewerblichen Tätigkeit mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 um, z.B. beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten? Wenn der Umgang durch geschultes Personal erfolgt, benötigen Sie keine Erlaubnis. Den erstmaligen Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten in Ihrem Betrieb müssen Sie jedoch anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Der Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Einfuhr bedarf diverser Konzessionen, deren Erteilung Aufgabe der Bezirksregierung Köln ist.

    Eine sichere Handhabung von explosionsgefährlichen Stoffen erfordert die Erteilung der Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes -SprengG- sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG der verantwortlichen Personen durch die Bezirksregierung Köln.

    Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk sowie der Umgang mit Airbags ist mit besonderen Gefahren verbunden und muss bei der Bezirksregierung angezeigt werden. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten und Dritten haben oberste Priorität beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowohl im gewerblichen Bereich als auch bei der Verwendung in der Öffentlichkeit sind hierfür eine Grundvoraussetzung. Das Dezernat Sprengstoffwesen berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hersteller, Verwender, Inverkehrbringer, Händler und Transporteure zu allen Fragen des Sprengstoffwesens.

    Über den hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge im Wirtschaftsserviceportal NRW zur Verfügung:

    • Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz - Erteilung
    • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen - Erteilung  
    • Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen - Anzeige
    • Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige
    • Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne Erlaubnis -  Anzeige

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_df0452ba374fe6a7997831f6705d6c1b

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstraße 2-10

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 147-0

    Fax: 0221 1470-3185

    E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der eingeschränkten Fachkunde durch Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung über den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

    Formulare

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Betrieb muss über geschultes Personal verfügen, das heißt, die betreffenden Beschäftigten verfügen über die notwendige sogenannte "eingeschränkte Fachkunde" durch den Besuch einer einschlägigen Schulung über den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag und Gurtstraffer-Einheiten
    • die Airbag- oder Gurtstraffereinheiten werden im ausgebauten Zustand nicht ausgelöst, das heißt nicht gezündet
    • die Aufbewahrung der Airbag und Gurtstraffer-Einheiten erfolgt entsprechend den Vorgaben der sprengstoffrechtlichen Vorschriften

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie als Arbeitgeber in Ihrem Betrieb mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten umgehen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzeigen. 

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, haben Sie Ihre Anzeigepflicht nach §14 SprengG erfüllt. 

    Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Fristen

    Die Anzeige ist mindestens 2 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah, sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Das Dezernat Sprengstoffwesen der Bezirksregierung Köln berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hersteller, Verwender, Inverkehrbringer, Händler und Transporteure zu allen Fragen des Sprengstoffwesens.

    Anzeigen für private Feuerwerke reichen Sie bitte beim Ordnungsamt der Stadt Radevormwald ein. Bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisordnungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Radevormwald

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de