Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Hinweise für Steinheim
Die Hebammenliste der GKV ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach einer freiberuflich tätigen Hebamme z. B. für die Schwangerenvorsorge oder für die Wochenbettbetreuung. Alle in der Hebammenliste verzeichneten Hebammen dürfen Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Hinweise für Steinheim
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Steinheim
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020
Stichwörter
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