Kinderreisepass AusstellungOnline erledigen

    Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Geseke

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Kinderreisepass wird ab dem 01. Januar 2024 abgeschafft! Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung wird der bisherige Kinderreisepass abgeschafft. Alle Kinder benötigen nun, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis. Der künftig ausgestellte Reisepass/Personalausweis gilt maximal 6 Jahre. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall die Ausweispapiere rechtzeitig beantragen und die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe (gültig für 1 Jahr) behalten ihre Gültigkeit. Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke. Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes. Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich. Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen. Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren. Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fa07d8679e7d5e4454e997fdc7ebbd07

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: 1. Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. 2. 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) 3. Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. 4. Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen.

    Formulare

    Hinweise für Geseke

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

    • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
      • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
      • jünger als 12 Jahre alt ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Hinweis:
    Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geseke

    Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

    • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
    • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
    • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
    • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Geseke

    Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

    Hinweis:
    Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 € Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern Ausweis - Einverständniserklärung der Eltern Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de