Kinderreisepass AusstellungOnline erledigen

    Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Ennepetal

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind je nach Land verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein Kinderreisepass als Passersatz ausgestellt. Für einige Länder ist auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass erforderlich. Aufgrund der ständigen Änderungen der Bestimmungen ist es ratsam, im Einzelfall beim Bürgerbüro bzw. der entsprechenden Botschaft nachzufragen. Der Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt und ist für 1 Jahr und nach Verlängerung längstens bis zum 12. Lebensjahr gültig.Bei jeder Antragstellung und Verlängerung muss das Kind persönlich anwesend sein. Als Identitätsnachweis wird die Geburtsurkunde, oder wenn vorhanden, der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass benötigt.Eine Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist bei der Beantragung vorzulegen. Sollte sich ein Elternteil durch Vollmacht vertreten lassen, muss dem Bevollmächtigten der Pass oder Personalausweis im Original mitgegeben werden.Ist die Ehe der Eltern geschieden ist das Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.Bei nichtverheirateten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Sorgeerklärung vorzulegen.Aussiedler haben bei erstmaliger Ausstellung den Registrierschein/die Namenserklärung (§94 BfVG) zur Antragstellung vorzulegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9edec70819fadddeb746f410c53d0d42

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    - Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)- Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes (nur bei Ausstellung des ersten Ausweisdokumentes oder zur Datenkorrektur im Melderegister)- Sorgerechtserklärung (nur bei alleinigem Sorgerecht)

    Formulare

    Hinweise für Ennepetal

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ennepetal

    Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

    • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
      • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
      • jünger als 12 Jahre alt ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Hinweis:
    Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal

    Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal

    Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

    • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
    • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
    • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
    • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Ennepetal

    Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

    Hinweis:
    Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ennepetal

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal

    Kinderreisepass (Gültigkeit 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr)Betrag: 13,00 €Verlängerung des Kinderreisepasses 6,00 €Bearbeitungsdauer Sofort

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ennepetal

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de