Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

    Da Kinder jeden Alters auf Reisen ein Ausweisdokument benötigen, können Erziehungsberechtigte zwischen einem Personalausweis oder Reisepass wählen.
    Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise mit Ihren Kindern benötigen. (siehe unter dem Punkt "weiterführende Informationen").

    Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig und können bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.

    Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter/ ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene "Erklärung zum Sorgerecht" vorlegen (siehe unter dem Punkt "Downloads").  Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.

    Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_865d3cdb09db0ea8053be70577c3f3f7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde 
    • oder den alten Kinderreisepass (auch wenn das Dokument ungültig ist)
    • gültiges Ausweisdokument des/der anwesenden Sorgeberechtigten
    • die Erklärung zum Sorgerecht
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
      Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten
    • digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden

    Biometrische Passbilder:
    Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert.

    Die Anwesenheit des Kindes ist zur Beantragung zwingend erforderlich.

    Hinweis: Die Produktionszeit für normale Reisepässe bei der Bundesdruckerei liegt aktuell bei 10 Wochen.

    Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
    Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    • § 1 Passgesetz (PassG)
    • § 5 Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Die Herstellung des Ausweisdokumentes dauert bei der Bundesdruckerei in Berlin ca. 10 Wochen. Eine gesonderte Benachrichtigung zur Abholung erfolgt nicht.

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Ausweisdokument des Kindes verloren/wiedergefunden:

    Meldungen über Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de