Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Petershagen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Wo muss ich meinen Ausweis/Reisepass beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses oder in Ausnahmefällen eines vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie seit dem 01.08.2021 verpflichtenden Abgabe von Fingerabdrücken, die digital erfasst werden, notwendig.
Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen die Ausweispflicht, welche nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Kinder benötigen ab Geburt für Reisen ins Ausland einen Personalausweis oder für Länder ausßerhalb der EU, z.B. GB, USA, einen Reisepass.
Vergleichen Sie dazu auch gerne die unten stehenden Gebühren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- bei Personen unter 16 Jahren (bzw. beim Reisepass unter 18 Jahren) eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten
- die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- das bisherige Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Formulare
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- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:
- Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
- das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
- jünger als 12 Jahre alt ist
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.
- Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
- Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
- Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
- Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
- Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
- Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.
Fristen
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Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Bearbeitungsdauer
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Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
Kosten
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Personalausweis
- für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre)
- für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre)
- für einen vorläufigen Personalausweis: 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate)
Reisepass
- für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 € (Laufzeit: 6 Jahre)
- für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 € (Laufzeit: 10 Jahre)
eID-Karte: 37,00 €
In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Weitere Informationen
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Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
eID-Karten für Bürgerinnen/Bürger der Europäischen Union
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können seit dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16 Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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