Kinderreisepass AusstellungOnline erledigen

    Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Für Deutsche im Alter bis zu 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Bei der Ausstellung müssen beide Elternteile und das entsprechende Kind erscheinen. Die Elternteile müssen sich ausweisen können. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Sofern ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen kann, besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zur Ausstellung des Kinderreisepasses mit dem Vordruck, den Sie unter Formulare finden, zu erteilen.

    Der Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt. Die Größe des Kindes und die Augenfarbe sind mit anzugeben.

    Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von 1Jahr ausgestellt. Die max. Gültigkeit besteht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Kinderreisepässe können verlängert werden, sofern sie noch gültig sind.

    Wurde bereits ein Kinderreisepass für ein Säugling oder ein Kleinkind mit einem Lichtbild ausgestellt, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden. Dabei kann die Größe des Kindes und die Augenfarbe berichtigt werden.

    Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9bcfd5c83d4453245260d133e405d080

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind und folgende Unterlagen mit:

    • bei erstmaliger Beantragung in Rheda-Wiedenbrück Vorlage der Geburtsurkunde
    • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe
      Wahlweise kann im Bürgerbüro Rheda für Personen ab einer Körpergröße von 1,40 m ein Lichtbild an einem Fototerminal digital aufgenommen werden, welches nur für Ausweisdokumente genutzt werden kann. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 6,00 € an.
    • Personalausweis bzw. Reisepass beider Elternteile
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht
    • Falls vorhanden alte Dokumente des Kindes

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

    • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
      • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
      • jünger als 12 Jahre alt ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Hinweis:
    Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

    • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
    • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
    • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
    • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

    Hinweis:
    Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Neuaustellung eines Kinderreisepasses: 13,00€

    Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses: 6,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Alle Kinder benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument. Eintragungen in den Pass der Eltern sind nicht zulässig.
    • Die Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de