Kinderreisepass AusstellungOnline erledigen

    Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Olfen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Olfen

    Die Bundesregierung hat 2023 die Abschaffung des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses beschlossen. Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch noch bis zum Ablauf der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument somit vorzeitig ungültig geworden ist. 

    In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass). Hierbei sollten die Produktionszeiten der Bundesdruckerei (drei bis sechs Wochen) beachtet werden.

    Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird.

    Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

     

    Besonderheiten:

    Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

    Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informationen zu Einreisebestimmungen können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes

    www.auswaertiges-amt.de

    eingesehen werden.

    Antworten zu häufigen Fragen zum Thema "Reisepass" finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

    www.bmi.bund.de.
     
    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3ed8600159fd0d1e0a7329eee541fc30

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-131

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-9301

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Olfen

    • Ausweisdokument beider Elternteile
    • sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
    • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

    Formulare

    Hinweise für Olfen

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Olfen

    Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

    • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
      • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
      • jünger als 12 Jahre alt ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Hinweis:
    Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olfen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Olfen

    Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

    • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
    • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
    • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
    • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Olfen

    Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

    Hinweis:
    Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Olfen

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Olfen

    • Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00

    Hinweise:

    Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
    • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.

    Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
    Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Olfen

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Olfen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Olfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de