Kinderreisepass AusstellungOnline erledigen

    Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Beantragung

    Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen.

    Kinderreisepässe können für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr.

    Eine Verlängerung der Gültigkeit um jeweils 1 Jahr (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Verlängerungsantrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. In beiden Fällen ist eine freie Doppelseite (Seite 4/5 oder ab Seite 8/9 ff.) im Kinderreisepass erforderlich. Eventuell vorhandene Visa, Ein- oder Ausreisestempel dürfen dabei nicht überklebt werden.

    Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie unter den -Link_ Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

    Im Gegensatz zum Reisepass (ePass) enthält der Kinderreisepass keine elektronischen Speichermedien und wird somit ohne Biometriedaten ausgestellt. Aus diesem Grund informieren Sie sich bitte im Vorfeld Ihrer Reise, ob für die Einreise ein Kinderpass ausreichend ist oder ein Reisepass (ePass) beantragt werden muss.

    Die Passbehörde kann aus rechtlichen Gründen keine verbindlichen Auskünfte zu Einreisebestimmungen anderer Länder geben.

    Im Bedarfsfall ist statt des Kinderreisepasses die Ausstellung eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses möglich.

    Hinweis: Für Personen unter 16 Jahren besteht im Inland keine Ausweispflicht.

    Zu erwartende Bearbeitungsdauer: 1- 2 Tage.

    Selbstbedienungsterminal

    Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt.

    Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_af43354b1963dfc90f229505a72c66d1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind (auch Kleinkind) in jedem Fall persönlich anwesend sein muss. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. 

    Außerdem werden folgende Dokumente benötigt:

    • Bei einer Verlängerung eines maschinenlesbaren Ausweises, die bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich ist, wird der noch gültige Ausweis und ein biometrietaugliches Foto des Kindes benötigt . Wichtig: Der Pass muss noch gültig sein.
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme) Beachten Sie bitte die Fotomustertafel unter nach folgendem Link BMI - Homepage - Foto-Mustertafel (bund.de)
    • Bei Erstbeantragung, Neuzuzug oder Einbürgerung ist eine Geburtsurkunde erforderlich
    • Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, oder Lebenspartnerschaftsurkunde) empfohlen.
    • Die Ausweise des oder der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter)
    • Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter "Downloads").
    • Bei allein Erziehenden ist gegebenenfalls außerdem ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen

    Formulare

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

    • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
      • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
      • jünger als 12 Jahre alt ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Hinweis:
    Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

    • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
    • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
    • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
    • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

    Hinweis:
    Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Kinder-Reisepass (bis zum 12. Lebensjahr) 13,00 EUR
    • Verlängerung Kinder- Reisepass (bis zum 12. Lebensjahr) 6,00 €
    • Erstellung der biometrischen Daten mit Foto u.  Unterschrift am Selbstbedienungsterminal 7,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de