Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Lindlar
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Beantragung:
Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden. Dieser ist nur mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild des Kindes gültig.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (verheiratete, geschiedene, unverheiratete) dauernd getrennt, so darf der Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz (laut Melderegister) gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen. Der Sorgeberechtigte und der gerichtlich bestellte Betreuer können sich nicht vertreten lassen.
Die Anwesenheit des Kindes ist, unabhängig vom Alter des Kindes, stets erforderlich.
Bei Beantragung ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes vorgeschrieben.
Der Kinderreisepass wird hier ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.
Gültigkeit:
Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein Antrag der Sorgeberechtigten im Einwohnermeldeamt erforderlich.
Aktualisierung und Verlängerung Kinderreisepass
Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen.
Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lindlar
Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos)und
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Bei Erstbeantragung zusätzlich:
- Geburtsurkunde
Bei Verlängerung und Aktualisierung
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos) und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Formulare
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- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:
- Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
- das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
- jünger als 12 Jahre alt ist
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.
- Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
- Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
- Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
- Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
- Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
- Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.
Fristen
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Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Bearbeitungsdauer
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Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024